Schulungen im Schulungszentrum oder beim Kunden direkt
Ich biete Schulungen und Unterweisungen für Bediener von Arbeitsbühnen und Gabelstaplerfahrer
Wissenswert
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Regeln DGUV – R – 100-500 Kapitel 2.10 vor, dass jeder Bediener von Arbeitsbühnen seine Befähigung zum Bedienen einer Arbeitsbühne seinem Arbeitgeber nachweisen muss.
Zeugnis
Im Grundsatz der BG DGUV-G-308-008 beschreibt die BG wie eine Befähigung aussehen kann: der Bediener nimmt an einer Sicherheitsschulung mit theoretischer und praktischer Prüfung teil. Mit erfolgreicher Teilnahme ist die Befähigung nachgewiesen.
Support
Mit bestandener Prüfung stelle ich einen Bedienerausweis und eine Urkunde aus.
Nach Teilnahme der IPAF Schulung wird eine PAL Karte (power access licence) und eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt.
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Büro
Sedanstraße 18, 28201 Bremen
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Wolfgang Klein
0176 71 21 38 71
&
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